Wer am 23. Juni 2012 keine Bild-zeitung in seinem Briefkasten finden möchte (und praktischer Weise eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann mit diesem Unterlassungsschreiben vielleicht noch eine Menge Spass haben.
Schwartmann vs. Bild
25. Januar 2012 | 2 Kommentare
25. Januar 2012 um 21:12 Uhr
Muss man da nicht auch noch dazuschreiben, was passiert, wenn sie trotzdem ne Blödzeitung einwerfen? Sowas mit „wenn doch, dann 20 Phantastilliarden Strafe oder so?
25. Januar 2012 um 21:15 Uhr
Für ne 50cent-Bild die Rechtschutzversicherung bemühen? Nö! Das ist mir dafür zu schade. Mit der Bild kann man hervorragend am nächsten Tag Fisch einwickeln. Einfach dem Fischmann auf dem Markt in die Hand drücken. Der freut sich….