eBay informiert mich gerade, das am 5.11.2004 neue „Allgemeine Geschaeftsbedingungen“ und eine neue Datenschutzerklärung in Kraft treten. So etwas legt man ja gerne ungelesen in den Papierkorb. Bei eBay lese ich dann aber doch mal genauer nach:
Aus der Datenschutzerklärung:
Ich willige ein, dass die eBay-Suchfunktionen registrierten Mitgliedern zusätzlich die Suche in abgelaufenen Angeboten ermöglichen, deren Angebotsende nicht länger als 90 Tage zurückliegt. Ich stimme zu, dass dabei unter Angabe meines Mitgliedsnamens meine abgelaufenen Angebote und abgelaufene Angebote, auf die ich geboten habe, angezeigt werden.
Als wird man noch gläsener, toll!
Aus den AGBs:
Unter § 5 Abs. 2: Weiterhin erhebt eBay Gebühren für die Nutzung verschiedener Funktionen und Tools, die eBay den Mitgliedern zur Verfügung stellt.
Aha, es kommen also kostenpflichte Mehrwertdienste.
Unter § 7 Abs. 7: Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, auf der eBay-Website einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung etc. benötigen, auf einem von eBay unabhängigem Speichermedium zu archivieren.
Na danke! Das schafft ja so richtig Rechtssicherheit! Jetzt gehts also drum, wer besser mit Photoshop Screenshots manipulieren kann.
Unter §11 Abs. 3 eBay behält sich vor, eine Funktion einzuführen, bei der Anbieter und Interessenten über den Preis verhandeln können: Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, einen Artikel unter dem genannten Sofort-Kaufen-Preis zu kaufen. Der Anbieter kann zustimmen oder dem Interessenten ein Angebot zu einem anderen Preis machen. Zu einem Vertragsschluss kommt es dann, wenn sich der Anbieter und der Interessent auf einen Preis einigen und noch kein anderes Mitglied den Artikel zum ursprünglich vom Anbieter angegebenen Preis erworben hat.
Alles Neue bringt der Herbst?