WLAN-Sniffer dienen ja heuer nicht mehr zum Aufspüren eigener Sicherheitslecks, sondern stellen im Rahmen der verschärfte Hackerparagraphen §§ 202a, 202b, 202c, 303b StGB wohl nun eine Art Waffen dar. Schade eigentlich. Das hilft es auch nichts, wenn die Programmierer von KisMAC ihr Tool jetzt doch weiterentwickeln, die Entwicklung und die Server aber ins Ausland verlagern. via MasterBootRecord.de
KisMac
22. August 2007 | 3 Kommentare
22. August 2007 um 10:24 Uhr
Was wir brauchen, sind Selbstanzeigen, wirklich gute Anwälte, die kostenlos die Verteidigung übernehmen und wirklich gute Pressearbeit. Aber wer will sich das schon an die Backe hängen? Nebenbei habe ich die Befürchtung, daß dann im Rahmen von Hausdurchsuchungen nach irgendwelchen Dingen gesucht werden wird, die man dem Angeklagten in DDR-Manier irgendwie anhängen kann. Wer ist schon frei von Sünde hat keine bööösen „Raubkopien“ zuhause?
22. August 2007 um 21:25 Uhr
Es täte unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat gut, statt KisMac et al. lieber kalte Putschisten wie Schüble und Konsorten zu verbieten. Haben wir aus dem Ende der Weimarer Republik nichts gelernt?
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