powerbook_blog

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Bye, bye powerbook_blog (?)

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Kurz vorab, ich fische mit diesem Beitrag nicht nach Komplimenten, noch beabsichtige ich irgendwelche Kommentare ala „Mach weiter“ zu erzielen und es soll auch keinen krampfhaften Versuch darstellen mit ein paar neuen Quellen in den Blogstats aufzusteigen.

Bislang war ich immer irrig der Meinung, dass mein Blog als private Homepage nicht impressumspflichtig sei. Nun bin ich gestern durch einen Beitrag in der Handakte WebLAWg auf einen Beitrag bei ADVERSARIO aufmerksam geworden, der mich da eines besseren belehrt.

So werde ich nach dem Telemediengesetz im Entwurf vom 19.04.2005 auch als Privatperson verpflichtet sein, mein Blog mit einem Impressum zu zieren, in dem ich neben meinem Namen auch meine Anschrift angeben muss (im Gegensatz zu gewerblichen Angeboten jedoch nicht meine Telefonnummer).

Tendenziell keine wilde Sache, möchte man meinen. Viele Blogger haben eh eine eigene Domain und sind somit bislang sowieso schon identifizierbar, wenn sie nicht sogar unter ihrem eigenen Namen bloggen.

Ich für meinen Teil mag die Anonymität, die mir blogger.de bislang geboten hat. Das hat nichts damit zu tun, dass ich somit irgendwelche Leute in die Pfanne hauen kann oder aber irgendwelche Produkte niedermachen kann. Wer hier schon ein paar Beiträge gelesen hat, wird bestätigen, dass dies nicht unbedingt meinem Stil entspricht.

Vielmehr möchte ich einfach nicht, dass jedermann, der mal eben über diese Seite huscht, meinen Namen kennt und weiss, wo ich wohne. Die Zeiten, in den ich meinen Namen bei Google eingegeben habe und stolz darauf war, diverse Treffer zu finden sind vorbei. Jeder Treffer zu meinem Namen ist eben ein Treffer zu meiner Person. So ist schnell ersichtlich, wo ich arbeite, was ich nebenbei noch mache und was ich sonst noch so in meiner Freizeit mache.

Verbindet man diese Quellen dann mit den Inhalten aus meinem Blog, so werde ich zu einer ziemlich transparenten Person. Das mag ich nicht, den Gedanken finde ich unangenehm – wenn nicht unerträglich.

In Zeiten, in den irgendwelche gelangweilten Anwälte nichts besseres zu tun haben, als irgendwelche Seiten-Betreiber abzumahnen wird es vermutlich auch nur eine Frage der Zeit sein, bis sie die Blogs für sich entdecken. Das schlichte Ignorieren der Verordnung scheint mir somit auch nicht besonders clever.

Interessant könnte vielleicht noch sein, welche Konsequenzen man zu erwarten hat, wenn man einen Fantasienamen inkl. einer entsprechenden Adresse im Impressum einsetzt. Fraglich ist jedoch, warum man sich eben diesem Stress aussetzen muss. Ich muss ja nicht bloggen.

Ein möglicher Ausweg wäre möglicher Weise, sich zu einem Bloghoster ins Ausland abzusetzen. Dafür bedarf es dann wohl noch ein wenig Recherche-Arbeit und ich bin mir auch nicht sicher, ob ich dann nicht lieber einfach aufhöre oder versuche irgendwo als Gastblogger Unterschlupf zu suchen.

Gespannt bin ich auch, wie sich dieses neue Gesetz auf die Anzahl der Blogs bei den unterschiedlichen Anbietern auswirken wird. Nach meiner Wahrnehmung bloggen bei myblog.de meist minderjährige Jugendliche. Gerade jetzt, wo doch immer klarer wird, dass das Internet vorzugsweise von perversen Spinnern als Infobrett genutzt wird, gibt der Gesetzgeber eben diesen Leuten auch noch die Adressen an die Hand? Aber auch bei antville.org, wo sich ja mE eine eigene kleine Blogosphäre gebildet hat, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass dort demnächst die Leute reihenweise ihre Identität offenlegen.

Manno.

[Update: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Zu dumm, fühle ich mich doch gerade so etwas von unwissend. Wenn ich mir aber mal o.g. Gestzentwurf ansehe, dann sollte ich doch nach §2 I Punkt 3 nur ein Nutzer sein, der Meister hingegen nach Punkt 1 Diensteanbieter. Nach meinem laienhaften Verständnis könnte das doch so ausgelegt werden, dass ich als Nutzer gar nicht impressumspflichtig bin? Dafür würde dann doch auch §8 Abs. 1 sprechen. Wobei ich mich dann beim Weiterlesen frage, in wieweit der Meister nach §13 (Pflichten des Diensteanbieters) überhaupt noch Lust hat, blogger.de weiterhin zu betreiben.

Auf der Seite der Kanzlei Dr. Bahr gibt es noch einen Hinweis auf einen neuen Entwurf der Rundfunkstaatsvertrags:

§54 II: Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, und vergleichbare Telemedien haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

Weiter steht dann in §55 I noch: Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, und Anbieter von vergleichbaren Telemedien haben zusätzlich zu den Angaben nach § 5 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.

Heisst das jetzt, dass ich zwar impressumslos bloggen darf, solange ich nicht verlinke? Manno²! ]

4 Kommentare

  1. Anwaltszwang für Blogger für die Anwaltszunft eröffnet sich durch die Blogs ein weites, neues Beschäftigungsfeld. Neben Medienrecht gibt auch das Marken-, Urheber und Wettbewerbsrecht viele Ansatzpunkte um „tätig zu werden“. Will hier keine schlafenden Hunde wecken; Temupus Creativ hat gerade erfahren, dass sich da eine Firma den Namen „Tempus“ geschützt hat und nun ein Anwalt tätig geworden ist. Bücher mit Power sind da vielleicht auch gefährdet. Also ein prima Beschäftigungsprogramm

  2. Jaha, so siehts aus … nach dreieinhalbjahren Bloggen komme ich auf identische Gedankengänge. Fein. Bzw. dumm. Denn ich habe das ungute und nicht durch Fakten belegete Gefühl, dass das Unugte im Netz in den letzten Monaten und Jahren mehr geworden ist und es zeit weird sich selbst zu anonymisieren.

    Ich hab mir auch schon fleißig das Hirn verrenkt, um auf eine Lösung zu kommen, die sicher ist. Ich glaube nämlich, dass Abmanhanwälte sich einen Scheiß darum scheren ob es ein .de oder ein .com Blogdienst ist, bei dem man blogt.

    Die schönste Lösung ist Sealand, mit denen ich schon seit Jahren sympathisiere: http://www.sealandgov.com/
    Dort bekommt man absoult anonymen Webspace: http://www.havenco.com. Allerdings hat das Hosting in einem Staat von zweifelhaften Status und der zudem nur aus einer Atillerieplattform in der Nordsee besteht seinen Preis: http://www.havenco.com/products_and_services/rates.html

    Vielleicht können wir uns zusammen tun, dann sind’s schon nur noch 1500€ Pro Monat pro Kopf für einen managed Server? ;]

  3. Anbieterkennzeichnungspflicht für Weblogs Ich will Dir ja keine Angst machen, aber schon nach geltendem Recht benötigst Du eine Anbieterkennzeichnung (= Impressum) für Dein Weblog.

    http://juraaa.blogsome.com/2005/03/31/9/#more-9

    Lass Dich davon nicht unterkriegen und mach weiter.

    Ich möchte auf Deine Beiträge nicht verzichten.

    Liebe Grüße RA Michael Seidlitz (macviser)

  4. Ich kann Dich sehr gut verstehen… … ursprünglich habe ich auch anonym gebloggt. Habe mich dann aber mit dem Gedanken der eigenen Domain angefreundet, und da ist man ja – zumindestens bei .de-Domains – eigentlich immer bekannt (die Möglichkeit über „Strohmänner“ das zu machen ist wohl auch nicht mehr wirklich praktikabel – Justitia sei Dank!). Spätestens dann wenn man in einer überregionalen Tageszeitung erwähnt wird… *lol*

    Ansonsten gebe ich Dir folgende Tipps:

    1.) Bin mir nicht sicher, ob das rechtlich einwandfrei ist: Man könnte ja auf z.B. einer .com-Domain bloggen – und da gibt es dank tucows.com, godaddy.com inzwischen wohl auch die Möglichkeit über eine Art „Verbindungsperson“ die Domain zu registrieren.

    2.) Angesichts der rechtlichen Implikationen die durch den Entwurf des neuen Telemediengesetzes kann man fast froh sein, dass es wohl Bundestagswahlen im Herbst 2005 gibt. Denn dann werden alle laufenden Gesetzesverfahren die noch nicht abgeschlossen worden sind auf Eis gelegt. Die Frage ist nur: Wird es danach besser?

    3.) Vielleicht könnte man – gerade auch unter dem von Dir erwähnten Aspekt des Jugendschutzes! – da sogar politisch was erreichen. Vielleicht könnte man dadurch bessere Regelungen erreichen (ja, manchmal habe ich noch Hoffnungen *grins*).

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