Es wird ein Fahrverbot gem. §4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung angeordnet, da es sich bereits um die zweite Überschreitung von mindestnes 25 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der letzten Entscheidung handelt.
Tja. Toll. Da werde ich wohl im Sommer mal schön 4 Wochen mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren und dabei ganz schrecklich fit werden.
12. März 2012 um 12:58 Uhr
Auja, dann hätten wir bitte gerne auch diverse Berichte über getestete Fahrräder
15. März 2012 um 12:36 Uhr
in dem Alter werden e-bikes getestet… Die sind auch gut für das Oberschenkelgelenk (Hüfte?).
15. März 2012 um 13:38 Uhr
Poah!