Nachwuchs 2.0 hat Montag in der Schule mit dem Kopf gegen ein Waschbecken geschlagen. Das Waschbecken hat den Kampf gewonnen und das Kind nun eine schmerzhafte Beule hinter dem Ohr. Nachdem der Nachwuchs heute morgen immer noch über Schmerzen klagte, haben wir dem Kind erlaubt statt der Schule den Arzt aufzusuchen. Eben rief das Kind recht aufgelöst bei mir an und sagte, der neue Hausarzt wolle es nicht sehen, das Kind müsse ins Krankenhaus.
Daraufhin habe ich beim Arzt angerufen und man hat mir dann noch mal das Gleiche erzählt. Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfe man das Kind nicht behandeln. Der Unfall sei in der Schule passiert und darum müsse das Kind auch direkt ins Krankenhaus. Was für ein ausgemachter Schwachsinn! Und wie verdammt familienfreundlich. Sicherlich kann das Kind mal eben zum Arzt laufen. Der Weg ins Krankenhaus bedarf dann doch eher die elterliche Begleitung. Ich habe auch noch gefragt, ob der Arzt denn nicht mal gucken könnte, ob es überhaupt erforderlich sei überhaupt ins Krankenhaus zu gehen. NEIN! das würde nicht gehen.
Auf der einen Seite soll man immer brav mit allem erst zum Hausarzt, aber in dem Fall darf man nicht. Deutschland, Dein System ist wirklich überholt!
29. Februar 2012 um 12:02 Uhr
Es geht hier nicht um dein Kind, es geht um Geld. Da Geld viel wichtiger ist als ein Kind, das vielleicht mal Rendite erzeugt, muss es wohl so sein.
Ich wünsche deinem Nachwuchs eine gute Besserung…
29. Februar 2012 um 13:17 Uhr
Der Arzt bekommt halt null Cent, da es ein Arbeitsunfall ist (Schulunfälle gelten als Arbeitsunfall). Dafür sind nicht die gesetzlichen Krankenkassen zuständig, sondern die Berufsgenossenschaften und die haben besondere Ärzte. Kann ich verstehen, dass er unbezahlt da nichts machen will (Also aus kaufmännischer Sicht hätte ich an seiner Stelle dir angeboten, dass er das Kind noch untersucht und die Untersuchung privat liquidiert, aber das bleibt ja jedem Arzt selber überlassen).
Das Kind ist offensichtlich nicht so schwer verletzt, dass es ein Notfall ist, damit entfällt auch die Verpflichtung auf Behandlung…
(Ich wär ja eh für Rechnung vom Arzt und Einreichen bei der Krankenkasse…)
29. Februar 2012 um 13:24 Uhr
Das hat jetzt aber nichts mit der Krankenkasse zu tun. Schon mal was, von einem Durchgangsarzt gehört? (http://de.wikipedia.org/wiki/Durchgangsarzt)
Mag sein, dass Dir das nicht gefällt. Du hast aber auch keine Ahnung davon, solltest Dich also erst mal schlau machen.
29. Februar 2012 um 13:39 Uhr
Ne, habe ich noch nie was von gehört. Ich höre immer nur „Geh zuerst zum Hausarzt“. Ich verstehe durchaus, was Malte geschrieben hat. Aber so richtig sinnig finde ich es trotzdem nicht. Wäre das Kind im Haus gefallen, wären wir ja auch erstmal zum Hausarzt und nicht zu dem mir nicht bekannten Durchgangsarzt.
29. Februar 2012 um 22:46 Uhr
Im verlinkten WP-Artikel steht auch:
„Wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht über den Unfalltag hinaus besteht und die Behandlung nicht länger als eine Woche dauert, kann ein Allgemeinmediziner die Behandlung ohne Ãœberweisung an einen D-Arzt durchführen.“