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Rote Kelle

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Heute morgen hatte bei meinem Weg zur Kita ein silbernes Auto ziemlich eilig, dicht hinter zu mir zu bleiben. Durch eine Zone 30 Strasse sass der mir ziemlich auf der Pelle und hat auch noch Lichthupe gegeben. Was für ein Spinner. Dachte ich so. Als ich mich dann brav am Ende der Strasse rechts eingeordnet, stand der Wagen mit dem Spinner neben mir.

War aber doch kein Spinner. Der Beifahrer winkte dann nämlich mit der roten Kelle. Polizei. Ok. Verdammt. Zu schnell durch die Zone 30. Dachte ich. Finde ich auch Scheisse und springe ja auch gerne mal Leuten vors Auto, die bei uns vorm Haus zu schnell fahren. Ich war also voll Reue.

Bloss, es ging gar nicht um die 30iger Zone. Der Faher des Zivilfahrzeuge sagte mir, er hätte gesehen, dass cih telefoniert habe. Beim Fahren. Habe ich aber nicht. Wirklich nicht. Ich hatte das iPhone sogar in der Hosentasche. Und die Stöpsel auch in Reichweite. Ich habe mir nämlich angewöhnt beim Telefonieren im Auto das Headset zu nutzen.

Jetzt wird es nämlich lustig. Oder eher gar nicht lustig. Ich habe den guten Mann, der im Übrigen wie auch der Beifahrer sehr freundlich war, gefragt, wie ich denn meine Unschuld beweisen könne? Das Log auf dem iPhone zeigen? Bei der Telekom irgendeinen Nachweis einholen? Nein. Interessiert alles nicht. Er hat es gesehen. Alles, was ich tun kann, ist Einspruch erheben. Na toll. Da werde ich ja dolle Chancen haben, wenn drei Polizisten das eine sagen und ich das andere.

Finde ich doof. Werde ich wohl aber trotzdem zahlen müssen. Das stört mein subjektives Rechtsempfinden wirklich erheblich.

13 Kommentare

  1. Naja, wenn du laut T-Mobile wirklich nicht telefoniert hast können die Polizisten ne Menge behaupten. Wenns nur um Geld ginge wärs eine Sache, aber der Spass gibt ja auch noch nenn Punkt in Flensburg.

  2. Ich denke, dass selbst das Benutzen des Telefons im Auto strafbar ist, egal ob man telefoniert hat. Deshalb lässt sich wohl sehr schwer das Gegenteil beweisen.

    Gruß,
    Kai

  3. ich an deiner stelle würde 100%ig Einspruch einlegen und dies mit einem Einzelverbindungsnachweis dann belegen. Bitte deinen Provider dir diesen schnellstmöglich zukommen zu lassen. Hast du ne Rechtschutz? wenn ja, dann beauftrage damit einen Anwalt. So hast du jemanden zur Unterstützung…

  4. Mach am Besten nichts allein. Mit Rechtschutz direkt zum Anwalt.

    HIer mal was interessantes aus dem LawBlog
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/09/linke-hand-linkes-ohr/

  5. Und wie weist man nach, dass man nicht angerufen wurde? Im Einzelverbindungsnachweis stehen doch nur die ausgehenden Anrufe.

    Wenn sie Dir in der 30er Zone zu dicht aufgefahren sind, würd ich gleich mal Anzeige wegen Nötigung erstatten.

  6. Is mir so ähnlich schon mit „nicht angeschnallt“ passiert. Da hilft Dir dann nicht mal die Telekom…

  7. Kannst ja im Gegenzug Anzeige wg. zu dichtem Auffahren und Benutzung der Lichthupe vulgo Nötigung erstatten.

    Das Problem beim Handy im Auto ist, dass eben auch bereits das „Aufnehmen und Halten“ nicht gestattet ist. Ich würde dennoch Einspruch einlegen und in der Verhandlung fragen, wie die Beamten von hinten unterscheiden wollen, ob du dir das Handy ans Ohr gehalten oder du dir den Knopf ins Ohr gesteckt hast (oder was man sonst so mit dem Ohr während der Fahrt machen kann).

  8. @ Will Sagen: Andererseits darf man das Handy aber bedienen, wenn es als z.B. Navi gebraucht wird.

    @Jog: Aber irgendwie scheinst du eine gewisse Abneigung gegen das Anhalten bei Polizeikontrollen zu haben, wenn ich mich da an die Lichthupen-Story mit dem A4 erinnere… 😉

  9. Die gleiche Situation hatte ich auch schon mal. Der Polizist hat mit mir in die Anrufliste geschaut und gesehen, dass die letzten Anrufe mehrer Stunden her waren. Danach durfte ich weiterfahren.

  10. @Matthias: Nein, man darf das Handy nicht bedienen, wenn es als Navi benutzt wird! Es sei denn, es ist fest montiert.
    Ist Irrsinn, aber die Regelung stammt halt aus der Mobilphone-Steinzeit und es besteht kein Interesse, sie der neuesten Technik anzupassen. Schließlich geht es dabei ja nicht um Verkehrssicherheit, sondern darum Freisprechanlagen und Navis zu verkaufen. Sonst wäre ja das Rauchen oder Essen im Auto längst verboten – aber mit so einem Verbot kann man die Wirtschaft nicht subventionieren.

  11. @Matthias: Genau das wird in Gerichtsverfahren häufig diskutiert. Dadurch hat auch die Vokabel „Sprechbewegungen “ Einzug in das Polizistendeutsch gefunden, wie ich in diversen Gerichtsverhandlungen gelernt habe.

  12. Heißt „fest montiert“ einfach, in einer KFZ-Halterung oder „festgeschraubt“ im Armaturenbrett?

    Hmm, also bewege ich mich dann auch immer mit einem Fuß in Flensburg… Aber die Gefahr, dass ein Polizist von außen während der Fahrt ein iPhone von einem „normalen“ portablen Navi unterscheiden kann, sollte trotzdem recht gering sein…

  13. Montiert bedeutet in einer Halterung, wie ein mobiles Navi auch – wurde jedenfalls vor ein, zwei Wochen im Fernsehen so erläutert (Öffentlich-rechtlicher Sender).
    Wobei ich persönlich finde, daß die Benutzung (Zieleingabe usw.) eines Navis auf dem Oberschenkel oder dem Beifahrersitz auch unter „grob fahrlässig“ einzuordnen ist.

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