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Am 16.04.2008 bin ich doch mit leicht überhöhter Geschwindigkeit von einer Mülltonne fotografiert worden. Ich stelle fest, dass die 3 Monate, in denen ich hätte Post von denen erhalten müssen, verstrichen sind.

Toll. Da freue ich mich.

3 Kommentare

  1. ich kann mich ja irren und ich will dir auch nicht die Freude nehmen, aber mir ist so als wenn das von 3 Monate auf 6 Monate hochgeschraubt wurde.

  2. „Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG).“ (Quelle: http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/bussgeld-straftat/verjaehrung-owi.html)

  3. Na dann ist ja alles gut. Noch mal Glueck gehabt hehe. Glueckwunsch!

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