Mal eine Frage ins Plenum. Gibt es einen bloggenden Steuerberater? Oder sonst irgendwo mal eine gute Quelle, wo man sich so einiges zurecht biegen kann.
Ich versteuere ja artig meine Einnahmen, die ich durchs Bloggen erziele. Da frage ich mich doch, was ich nicht auch alles absetzten kann. Wenn ich mir also ein nettes Gadget kaufe und darüber einen Beitrag schreibe, kann ich das Gadget dann akkurat von der Steuer absetzen? Wie machen sowas die echten Journalisten und kann man das vielleicht analog so handhaben?
Weiss irgendwer irgendwas? Oder zumindest mehr als ich – das sollte nicht schwer sein, denn ich weiss ja bekanntlich so gut wie nichts …
 
										
					
			
12. März 2008 um 11:46 Uhr
Meine DSLR ist „zu Dokumentationszwecken“ im Geschäftsvermögen und wird dort abgeschrieben. Ich bin davon überzeugt, daß mein Steuerberater genau weiß, daß das bei einer Steuerprüfung gekippt werden wird, auch wenn ich eine Handvoll legitimer Fotos irgendwelcher Server vorweisen kann, die mir bei der Telefonseelsorge auch wirklich schon den Hintern gerettet haben.
Und Du willst Dein iPhone von der Steuer absetzen, nur weil Du Dir eine Stunde Zeit genommen hast, drüber zu bloggen? Ganz sicher?
Wenn Du nicht kaufen willst, kannst Du ja ein Reviewgerät als Leihgabe beim Hersteller anfordern.
12. März 2008 um 12:03 Uhr
Jane. Ich meine schon sowas wie die Kamera oder meinetwegen auch eine anzuschaffende Videokamera. Obgleich – ich frage mich schon, ob ich eine PS3 absetzen könnte, wenn ich denn hin und wieder eine Spielrezension schreiben würde. Sowas in der Art halt. Oder kann ich die Fahrt zu einem Barcamp absetzen?
12. März 2008 um 13:50 Uhr
Ich würde mal vermuten, daß da, solange Du kein entsprechendes Gewerbe am Start hast und Dich nicht als erklärter Kommerzblogger betätigst, genau garnichts läuft. Und dann müßtest Du auch tatsächlich nach ein paar Jahren in die Gewinnzone kommen, damit Dir der Laden nicht zugemacht wird. Der Staat hat ja schließlich keine Umsatzsteuer zu verschenken.
Ich muß aber gestehen, daß ich nun schon den größten Teil meiner Erwerbstätigkeit als selbständiger Gewerbetreibender verbracht habe und mir Überlegungen zu Steuerspartricks aus Angestelltensicht nicht besonders nahe liegen.
16. April 2008 um 07:41 Uhr
Hi,
bloggender Steuerberater, da fühle ich mich doch angesprochen! Grundsätzlich gilt: Sämtliche Ausgaben, die durch die Tätigkeit veranlasst sind, mit der man Einnahmen erzielt, sind steuerlich absetzbar. Oftmals ist einem das gar nicht so bewusst, welchen Aufwand man so für eine Content-Seite betreibt (SEO-Tools, Literatur, Webspace und Domains, Adwords, PC-Zubehör, ebooks, etc). Bitte mailen für weitere Fragen! Einen „erklärten Kommerzblogger“ gibt es im Steuerrecht nicht. Wer nachhaltig Gewinne zu erzielen beabsichtigt, mit welcher Tätigkeit auch immer, hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die nach dem Nettoprinzip (Einnahmen ./. hierdurch veranlasste Ausgaben) zu deklarieren sind.
Beste Grüße!