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Der Brief der Nachbarin

| 8 Kommentare

Heute war ein Brief unserer direkten Nachbarin im Briefkasten. Um genau zu sein ist der Brief von ihrem Anwalt. Super.

Sachlich geht es um folgendes. Wir haben jeder je eine Doppelhaushälfte. Bislang ging die Regenrinne unterhalb unserer Balkons von unserer Seite zu Ihrer und wurde dort irgendwo dem Abwasser zugeführt. Im Sommer 2006 als wir wir lustig wochenlang ohne Küche und ohne Bad gelebt haben, wollte unsere werte Nachbarin nicht untätig sein und hat ihren (an unseren grenzenden) Balkon neu machen lassen und ihre Regenrinnen komplett erneuern lassen. Während die neue Rinne am gemeinsamen Dach eben dort genauso wieder angebracht wurde, hatte irgendwer wohl die schlaue Idee, man könne uns doch ruhig die 2, lange Balkonregenrinne kappen lassen.

Eröffnete wurde uns das vom ausführenden Handwerker beiläufig und nebenbei mal mündlich – nach der Kappung. Er sagte uns, wir müssten uns jetzt selbst Abwasser legen. Wir hatten damals aber weiss Gott andere Sorgen gehabt als unsere kleine Regenrinne, so dass ich diese einfach nur mittig angebohrt hatte. Als provisorischen Ablauf sozusagen.

Letztes Jahr kam dann unsere Nachbarin auf uns zu, und teilte uns mit, dass ihre Wand nass wäre. Sie hatte sogar einen Fachmann angeschleppt, den wir auch bei uns haben messen lassen, der aber nicht wirklich feststellen konnte, woher das Wasser in ihrer Wand denn kommen würde.

Nichtsdestotrotz habe ich mir dann mal die Regenrinne vorgenommen und festgestellt, dass da ein Balken schon ziemloich feucht war, auf dem die Träger der Regenrinne angebracht waren. So ergab dann das eine das andere und schwups durften wir auch mal nett unseren Balkon sanieren lassen. Ich bin kein Experte, aber ich hatte so dass Gefühl, dass der Handwerker, der ihren Balkon gemacht hat, den Abschluss zu unserem Balkon nicht ordnungsgemäss gemacht hat und deshalb der Balken dann auch morsch war und somit das Wasser – sobald es geregnet hat – an ihrer Wand runtergelaufen ist. Die Renovierung unseres Balkons hat komplett über 2.000 Euro gekostet.

Ende letzten Jahres – als ich nicht zu Hause war – kam die Nachbarin dann vorbei und hat einen Stapel Rechnungen hier gelassen, die wir doch bitte begleichen sollten. Oder unserer Versicherung einreichen. Eingereicht habe ich sie. Bei der ersten Versicherung. Die hatte mir aber schon mal telefonisch mitgeteilt, dass so ein Wasser irgendwoher, aber unter Garantie nichta us der Heizung und kein Rohrbruch, von keiner Versicherung bezahlt wird. Gut. Jetzt wollte ich das noch mal bei der Hausrat ganz stumpf versuchen, bin aber auch irgendwie drüber weg gekommen, weil die Priorität nicht besonders hoch war. Ich habe das eher als Gefääligkeitsdienst gesehen, nicht als Verpflichtung.

Jetzt haben wir also ein Schreiben von einem Anwalt erhalten. Wir mögen doch bitte den Betrag der Rechnungen überweisen. Super. Bin ich angefressen. Nicht wegen der Nachbarin. Das ist schon ok. Aber wegen dem Anwalt. Weil der schon mal hätte erkennen können, dass die Rechtslage da alles andere als eindeutig ist. Und es wäre meines Erachtens ganz clever gewesen, wenn er die Nachbarin zu einer Schiedsstelle geschickt hätte.

ich werde ihm jetzt unsererseits einen Brief schicken, dass wir einen Teufel tun werden, aber bestimmt nicht das Geld bezahlen. Das aber natürlich zuckersüss formuliert. Auf Nachbarschaftsstreit habe ich soviel Lust wie auf schwarze Pocken. Und irgendwie wird das auch alles wieder Zeit und Nerven kosten. Kann ja nicht mal ein paar Wochen einfach laufen? Nur ein paar Wochen? Nene.

8 Kommentare

  1. Alter, das wäre mein Alptraum. Ne Doppelhaushälfte und dann Ärger mit dem Nachbarn. Such schon mal ne neue Hütte.

  2. Oh je, das ist wirklich ein Alptraum :-( Gerade hatte ich es mit meiner besseren Hälfte von einer Doppelhaushälfte… Bessere Lösung als Reihenhaus, Mehrfamilienhaus etc. Aber auch da kann man sich nicht 100% sicher sein.

    Drück Dir die Daumen! Zumal ja schon mal gar nicht sicher ist, das Eure Rinne schuld ist.

  3. Wieviel soll’s denn kosten? Evtl. ist es günstiger, sich den Schaden zu teilen, als das Problem aussitzen zu wollen. Mag ja sein, dass du vor Gericht Recht bekommst. Dann kannste aber auch gleich Paddys Rat befolgen.

  4. @paddy: das erklärt, warum er neulich einen termin mit einer maklerin hat

  5. Um welchen Betrag handelt es sich denn?

    Ich würde hier gar nichts selber schreiben. Hast du keine Rechtsschutzversicherung? Ich würde das erstmal mit einem Anwalt besprechen.

  6. Habe es jetzt dreimal zusammen mit Markus gelesen, wir kapieren den Text nicht. Schick mal photos mit Pfeilen !

    lG
    die legal-fraktion

  7. Hallo, Dein Problem ist schon vielseitiger. Zuerst wäre ja mal festzustellen, ob der Abfluss Deiner Dachrinne baulich so vorgesehen war wie bis zur Erneuerung des Balkons Deiner Nachbarin. Wer hat entschieden, dass Dein Ablaufrohr nun nicht mehr über die gemeinsame Dachrinne läuft und warum? Der von Dir geschaffene Ablauf konnte ja keine endgültige Lösung sein. Insofern müsstest Du mal schauen, ob Du damals sehen oder damit rechnen musstest, dass dann das Wasser am Balkon Deiner Nachbarin herunter läuft und somit evt etwas beschädigt werden konnte. Dann wäre dies evt ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
    Wie Du aber schreibst, war ja ein Fachmann da, der feststellen sollte woher das Wasser kam.
    Ob der ausführende Handwerker bei Deiner Nachbarin etwas falsch gemacht hat, ist nachprüfbar. Falls dies der Fall wäre und dadurch auch Dein Balkon nass wurde, könnte sowohl Deine Nachbarin als auch Du Ansprüche bei diesem Stellen.
    Deine Nachbarin geht ja derzeit davon aus, dass durch Deinen provisorischen Ablauf der Schaden entstanden ist. Die Ablehnung Deiner Versicherung – Hausrat- als auch Gebäudeversicherung – ist rechtens, da es in den Allgemeinen Bestimmungen für alle Versicherungen heißt, dass Schäden durch bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser sind.
    Was das Schreiben des Anwalts angeht, so sollte der einmal mitteilen, auf welcher Grundlage diese Forderung gestellt wird. Grundsätzlich kann ja jeder erstmal Ansprüche stellen und zu einem Anwalt rennen. Allerdings müsste der für Deine Nachbarin deren Ansprüche belegen und BEGRÜNDEN.
    Evt. Konnte ich Dir ja etwas helfen. Wäre schön, wenn Du mich mal auf dem Laufenden halten würdest.
    Alles Gute.

  8. ich denke, das ist ein fall für rottenneighbor.com – hier kannst du mal deine meinung über deine nachbarn öffentlich kundtun;-)

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