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3 Kommentare

  1. So wie du manchmal deine Fahrweise beschreibst, ist der Hinweis auf dein Alibi auch angebracht.

  2. Die in Frage kommende Person kann sich ja bei der Polizei melden und seine Version des Hergangs zu Protokoll bringen.

  3. Man hätte dies „geschickter“ formulieren sollen.

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