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Häuslebauer und -käufer aufgemerkt

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Brent Simmons hat mal über Adriaan Tijsseling gesagt He is a clever cat. Ich mag ja keine Katzen. Ich mag aber auch keine Hunde und keine kleinen Kinder ( die nicht von mir sind, die von mir sind natürlich total süss und toll ). Die Redewendung mag ich aber. Die hört sich so nett und auch irgendwie so falsch an. Egal. Muss jetzt kein Mensch verstehen, sollte nur eine harmlose Einleitung sein für ein paar Zeilen, in denen ich a clever cat zu sein versuche.

Neulich habe ich einen Beitrag im Fernsehen gesehen, da ging es um Leute wie uns. Also mich und die Finanzministerin, eben Leute bei denen eine Behausung so nett auf den Nestbautrieb gedrückt hat, dass man sich eine Bank sucht, die einem die Behausung zu kaufen ermöglicht. Jetzt zahlen wir bis an unser Lebensende einen horenden Betrag an die Bank, um mit den letzten Atemzügen aushauchen zu dürfen Abbezahlt. Nur damit sich unsere Kinder dann zerfleischen können, wie mit der dann garantiert maroden Bausubstanz zu verfahren sei. Egal.

Jedenfalls ging es in der Sendung um ein paar Sachen, die ich nicht wirklich verstanden habe. Irgendwie läuft das so. Wir haben uns Geld von der Bank geliehen. Haben da also so einen schicken Kreditvertrag. Und weil es den Banken ja immer so schlecht geht, kommen die hin und wieder auf die Idee, so einen Vertrag an jemand anderes abzutreten. Das wäre ja nicht so schlimm, mir ja tendenziell egal, wem ich gerade das Geld schulde. Aber – da gibt es eine Gesetzeslücke. Und durch diese Lücke verliert man als Kreditnehmer einen enormen Batzen Geld, wenn halt so ein Invenstor den Vertrag der Bank abkauft.

Nun kenne ich zwei Leute. Der eine sollte sich verflucht nochmal damit auskennen und für den anderen ist das auch gerade ziemlich aktuell. Einer von beiden, sollte sich jetzt mal bitte schleunigst in die Materie einarbeiten und mir verklickern, was ich jetzt tun muss, damit sich meine Kinder in X Jahren auch zünftig streiten können.

Für Euch beiden als Einstieg ( und alle anderen Interessierten und Betroffenen natürlich auch ) hier als Einstieg ein Beitrag der tagesschau.de – Krise der Landesbanken mit Auswirkungen auf „Häuslebauer“ | tagesschau.de – der zwar das Problem aufzeigt, mir aber nicht verrät, was ich jetzt am besten machen soll.

6 Kommentare

  1. …also der Bericht beunruhigt mich jetzt schon irgendwie. Ich habe schon vor einigen Jahren mal über soetwas einen Bericht gesehen, irgendwie habe ich damals aber geglaubt, dass ein Verkauf erst NACH Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich ist. Außerdem geht man irgendwie gutgläubig davon aus, dass sich nach einem Verkauf der neue Eigentümer an die gleichen vertraglichen vereinbarten Bedingungen zu halten hat… (Stichwort Sicherungsvertrag)

    Irgendwo habe ich gehört, dass man heute in den Kredit-Vertrag schreiben lassen soll, dass ein Weiterverkauf ausgeschlossen ist. Es ist nur halt blöd, wenn das Kind offenbar schon in den Brunnen gefallen ist, also der Vertrag schon besteht…

  2. Hm, meinste, mich?
    Ich frag die Tage mal bei unserem Notar nach.

  3. na supi
    mein alter Herr sprach vor einiger Zeit auch mal von so einer Sache, hatte aber mal wieder nur die Hälfte mitgeschnitten und als Senior (selbst der iMac ist ein Mysterium) natürlich die Web-Adresse nicht gemerkt (irgendwas mit http://www…..)

    So richtig raff ich das ja auch noch nicht, aber Sorgen macht mir das schon, wenn ich da an unsere eingetragene Grundschuld denke. Und NEIN, ich rechne mir das jetzt nicht aus, was da bei 18% Zinsen für drei Jahre rauskommt.

  4. Hier gibt’s weitere Infos zu dem wohl nicht gerade neuen Thema:
    http://verkaufte-kredite.de/moeglichkeiten/index.html

  5. Sodele, der Profi hat sich geräuspert.

    Erstmal ist ihm kein Fall in seiner langjährigen Laufbahn bekannt geworden, dass eine Bank ohne Zustimmung des Kunden einen Kredit verkauft oder übertragen hat, der nicht zuvor gekündigt wurde.

    Die eingetragene Grundschuld ist eine Kredit-Sicherheit für die Bank. Kommt es zur Zwangsversteigerung, muss die Bank gegenüber dem Zwangsversteigerungsgericht nachweisen, dass der Kunde den Kredit nicht mehr bedient hat und der Vertrag darum gekündigt wurde. Eine Zwangsversteigerung ist nicht möglich, wenn der Kredit ordnungsgemäß von dem Darlehensnehmer bedient wird.
    Der ältere Herr in der TV-Sendung vom 21.01.2008 hat nicht deutlich genug gesagt, dass wegen Nichtzahlung sein Kredit gekündigt wurde. Das konnte man leicht überhören.

    Probleme dürften sich eigentlich nur bei sogenannten „notleidenden“ Krediten ergeben. Hier kann theoretisch die „Heuschrecke“ die Zwangsversteigerung in voller Grundschuldhöhe geltend machen könnte. Dann muss der Kreditnehmer Zwangsvollstreckungsgegenklage erheben und nachweisen, welche Beträge er auf die Grundschuld gezahlt hat.

    Aus der Presse sei der Fall einer Bank bekannt, bei dem eine Vielzahl von gekündigten Krediten an einen ausländischen Investor verkauft wurde und dieses Verkaufspaket mit werthaltigen, nicht gekündigten Krediten „unterfüttert“ hat. Dieser Verkauf ungekündigter Kredite wurde jedoch von der Bank umgehend rückgängig gemacht.

    Am Sonntag, den 03.02. ab 22.35 Uhr (RTL) behandelt die Sendung SPIEGEL TV – Magazin dieses Thema noch einmal.

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