Nur für mich zur Erinnerung falls es dieses Mal nicht klappt ( Bitte alle kräftig die Daumen drücken – ich MUSS diesen C6 einfach bekommen! ).
Man nehme den Neuwagenlistenbruttopreis des angestrebten Dienstwagens – also den Preis des Fahrzeugs inkl. aller Extras, wie er laut offizieller Preisliste kostet zzgl. der Mehrwertsteuer. Davon ermittelt man 1%. Dazu kommt noch – falls man den Wagen auch privat nutzen darf 0,03% des Neuwagenlistenbruttopreises multipliziert mit der Anzahl der Kilometer vom trauten Heim zum hauptsächlichen Arbeitsort.
Ein Citroen C6 HDi 170 Biturbo FAP Exclusive in Obsidien-Schwarz mit Schiebedach und Anhängerkupplung kostet beispielsweise 53.910 Euro. Boah ( Früher hat man für so einen Betrag ein Haus gekauft!!! ) !
539 Euro aus der 1% Regelung und 226 Euro ( 53.910 / 10.000 * 3 * 14 (km zum Arbeitsplatz)) aus der 0,03% Regelung ( im Übrigen steht das im Einkommenssteuergesetz § 8 geschrieben ) ergeben einen geldwerter Vorteil von 765 Euro. Den muss man jetzt artig versteuern.
Jetzt wollen wir wissen, was uns dieser Vorteil netto kosten wird. Dafür benutzen wir am einfachsten einen Netto-Rechner, ich mochte den der sueddeutsche.de. Da trägt man jetzt adrett seine ganzen Zahlen ein und im Feld Geldwerter Vorteil/VWL den oben errechneten Wert ( in meinem Fall die 765 Euro). Ein Knopfdruck und wir sehen: Verdammt und zugenäht, der Wagen ist zu teuer… Naja. Jetzt müsst ihr Euch noch brav überlegen, ob das, was ihr netto weniger habt, sich durch den Vorteil des privat genutzten Firmenwagen aufhebt.
Also, was kostet mich meine schäbige Karre im Moment an Versicherung und Steuer? Wieviele Kilometer darf ich privat fahren ( KM-Anzahl / Durchschnittsverbrauch alte Karre * Euro pro Liter )? Und was rechne ich für Reparaturen, Verschleiss im Jahr für meine alte Karre? Zum Schönrechnen kann man selbst redend noch Faktoren wie Neuwagengeruch, neidische Nachbarn, usw. in Euro fassen.
Ok. Der Chef mag vielleicht kritisch sein. Denn letztendlich ist der Dienstwagen eine Form von Gehaltserhöhung. In welcher Höhe? Nun, da gehts dann um den realen Preis des neuen Autos und den damit verbundenen Leasingraten. Rechne: Leasingrate*12 + ( private KM / Verbrauch der neuen Karre * Euro pro Liter ) + Versicherung + Steuer für die neue Karre ( Als Beispiel: Bei einer Leasingrate von 500 Euro sind das 6000 Euro im Jahr + 2000 Euro für Diesel + 1000 Euro Versicherung und Steuer). Der Vorteil für den Chef liegt gegenüber einer normalen Gehaltserhöhung dieser Größenordnung, dass er keine Sozialabgaben zahlen muss – dadurch spart er 20%. Nicht viel, aber immerhin.
15. August 2007 um 08:15 Uhr
Woher kommen denn die 0,03%? Die 1% vom Bruttolistenneupreis sind doch die Anrechnung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung, oder habe ich da was falsch verstanden? Gibts einen Unterschied, ob man als Freiberufler oder Angestellter nen Dienstwagen fährt?
15. August 2007 um 09:21 Uhr
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind die 3% noch mal extra. Die zahlst Du erst und darfst dann den Weg zur Firma absetzen
Deutsches Steuerrecht eben.
15. August 2007 um 09:28 Uhr
Hi jog,
einfacher ist es, wenn Du weniger als 50% der Kilometer privat fährst, denn dann kommt nur der geldwerte Vorteil von 1% (der zu versteuern ist) als zusätzliche Kosten auf Dich zu. So läuft es zumindest bei uns.
15. August 2007 um 14:53 Uhr
Jo, ich fahre aber wenn dann eher 90% privat
22. August 2007 um 14:14 Uhr
Kauf dir doch ein echtes Auto!
22. August 2007 um 14:46 Uhr
hmmmm. ich meine ja, dass die Autos, die ich derzeit fahre wirklich noch Autos genannt werden können. Wenn ich mir da so manchen Neuwagen ansehe …
3. September 2007 um 09:06 Uhr
Und wie geht die Rechnung weiter wenn die Firma sich auch noch 1% des Bruttolohns behält. Bei uns wäre das so das vom Bruttolohn nochmal 1% vom Bruttolistenpreis abgezogen wird,. dafür gibt es eine Tankkarte und man darf privat fahren soviel man will.
Danke und Gruß!
17. November 2007 um 22:03 Uhr
Habe mal eine Frage zu diesem Thema …
ich habe ein derzeitiges Bruttoeinkommen von 2000 Euro. Nun bekomme ich einen Firmenwagen angeboten. Wieviel Euro kann mein Arbeitgeber von meinem Brutto abziehen? Er sagt, er ziehe den vollen Leasingbetrag, Steuern, Versicherung und Tankkosten ab. Demnach habe ich nur noch ein Brutto von vielleicht 1500 Euro. Anschliessend wird aber noch das 1% und die 0,03% abgezogen.
Ist das alles rechtens so???
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Danke und Grüsse …
18. November 2007 um 09:40 Uhr
Darauf würde ich nicht eingehen. Wo ist denn da der Vorteil für Dich? Da könntest Du besser ein Leasingfahrzeug selbst finanzieren und Dir jede Firmenfahrt mit 0,30 €/km vergüten lassen.
17. Januar 2008 um 13:23 Uhr
Also, jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Bisher konnte ich meinen Firmenwagen (uneingeschränkt) privat nutzen. Mir wurde dafür 1% des Neuwagenwertes auf mein Gehalt abgerechnet. Nun bin ich weiter weg gezogen (60 Kilometer vom Betrieb, arbeite aber im Aussendienst).
Also Konsequenz soll sich nun etwas in der Abrechnung ändern, und jeder privat gefahrene Kilometer (der Anteil der dienstlichen Kilometer bei der Farzeugnutzung der Kilometer liegt klar über 50%)soll versteuert werden. Ist das richitg?
Wofür zahle ich denn einen Geldwerten Vorteil wenn jeder Kilometer abgerechnet wird. Was hat das mit meinem Wohnort zu tun?
Ich dachte es gibt nur 2 Möglichkeiten…
1.) 1% Regelung, oder
2.) Abrechnung der privat gefahrenen Kilometer über Fahrtenbuch…
Gibt es auch die Möglichkeit das ich 1% zahle und trotzdem jeden Kilometer abrechnen muß???
Habe nun wirklich viel über das Thema gelesen, aber irgendwie bekomme ich keinen Durchblick!
17. Januar 2008 um 19:10 Uhr
Das hängt wohl von der Vereinbarung mit Deinem Chef ab. Die 1%-Regel (geldwerter Vorteil des Dienstwagens) ist ja erstmal nur gegenüber dem Finanzamt relevant. Wenn der Firmenwagen vertraglich mit den erstgenannten Konditionen festgelegt ist, gibt’s theoretisch nichts zu diskutieren.
Aber dein Chef hat natürlich einen Nachteil dadurch, wenn du nun mehr privat mit dem Auto fährst. Er wäre nicht Chef, wenn er das nicht ausgeglichen haben wollte, hier als Kilometergeld.
15. Februar 2008 um 20:37 Uhr
Habe dazu mal eine Frage? Wie ist das nun zu verstehen, ich soll eine Firmenwagen bekommen. Da ich aber auch Notdienste in der Firma fahren soll, brauche ich das Auto bei mir zu Hause. Wie hängt das jetzt mit diesem Geldwertenvorteil zusammen, da ich keine privat Nutzung habe und Fahrtenbuch schreiben muß?? Bitte gebt mir mal einen Rat!
17. Februar 2008 um 15:57 Uhr
Hallo Steffen, im besten Fall fragst Du mal einen Steuerberater. Ich meine aber, dass Du Dir in Deinem Fall keinen geldwertenden Vorteil anrechnen lassen musst. Wenn Du mit dem Firmenwagen nach Hause fährst, dann ja nur, um damit zur Not jederzeit wieder in die Firma fahren zu können. Ich denke mal, wenn das 1-2 Mal im Monat vorkommt, dann ist es ok. Wenn das eine tägliche Geschichte ist, wird der Gesetzgeber das durchaus als private Nutzung sehen. Aber an Deiner Stelle würde ich jemanden fragen, der das professionell zu beurteilen weiss. Zur Not das Steuerbüro Eurer Firma.
20. Februar 2008 um 11:09 Uhr
Hallo Finny,
da du von zu Hause aus arbeitest,fallen außer denm 1% keine weiteren Kosten an. Du hast ja keinen täglichen Weg zur Arbeit !
28. April 2008 um 09:02 Uhr
Wie viel Kilometer kann ich bei der 1% regel Fahren?
12. Juni 2008 um 20:28 Uhr
Hallo,
so ganz verstehe ich die 1% Regel noch immer nicht.
Gehen wir davon aus, das ich 50.000 Euro im Jahr verdiene. Mit meinem Arbeitgeber ist vereinbart, dass das zusätzliche Brutto für den Dienstwagen auf die 50.000 Euro aufgerechnet wird. Die Leasingrate liegt bei 560 Euro. Wieviel Netto muss ich jetzt eigentlich zusätzlich bezahlen?
Irgendetwas habe ich da noch nicht begriffen.
13. Juni 2008 um 06:15 Uhr
@Egon: Das ist Verhandlungssache mit Deinem Chef. In der Regel vereinbahrt man mit ihm eine KM-Anzahl, die man privat fahren darf/kann.
@Jo: Die Zahlen, die Du nennst sind erstmal nicht relevant für die Berechnung. Du musst den Listenpreis des Dienstwagen wissen und die Anzahl der KM von Deiner Bleibe zum Büro.
13. Juni 2008 um 07:52 Uhr
@Jo:
Nehmen wir an, das Auto kostet 40.000 Euro (Brutto-Listenpreis). Dann werden auf dein Einkommen 400 Euro (1% von 40.000) pro Monat aufgeschlagen. Das ist dann dein zu versteuerndes Einkommen. Bei 50.000 Euro p.A. wären das also 54.800 Euro p.A..
Davon werden nun deine ganzen Abzüge ausgerechnet: Einkommensteuer und was da alles so ist. Diese Abzüge musst du nun aber nicht von 54.800 Euro, sondern von 50.000 Euro abziehen, um dein neues Nettoeinkommen auszurechnen. Denn, die 54.800 Euro siehst du ja in der Summe nie, weil 4.800 Euro davon der sog. geldwerte Vorteil für Deinen Firmenwagen sind.
Mal angenommen, dass die Abzüge bei 40% liegen, kostet dich der Firmenwagen 160 Euro im Monat.
Die Leasingrate spielt dabei keine Rolle. Das ist nur interessant, wenn du dir das Auto beispielsweise als Freiberufler selbst als Geschäftswagen kaufst. Dann kannst Du die Leasingrate wiederum von der Steuer absetzen (=wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen).
Alle Klarheiten beseitigt? Ich hoffe, dass das alles so stimmt. Bin schließlich auch kein Steuerexperte.
Wäre vielleicht nicht verkehrt, wenn das jemand bestätigt.
16. Juli 2008 um 10:16 Uhr
Hallo,
wie sieht es denn mit der pauschalisierung der Kilometer Wohnung Arbeit aus? Sowie der zu versteuernden Kilometer Wohnun Arbeit.
sind bei mir glaube ich pausch (bei 40Km Arbeitsweg einmal gerechnet)–> 312 € und 90€ bei zu versteuernden oder umgekehrt.
Die werden ja auch noch abgezogen, so dass man richtig viele Abzüge hat. und am ende bleibt nichts übrig..
Mein Dienstwagen kostet übrigens bei 1% 335€
Beste Grüße
E.Matthes
16. Juli 2008 um 10:44 Uhr
Na, durch den Wegfall der Pendlerpauschale ist man ja eh ziemlich gekniffen.
Wahrscheinlich sind 1% vom Bruttolistenpreis 335 €. Das heißt aber nicht, dass dich das Auto 335 € kostet, weil das der Betrag ist, den du zusätzlich als Einkommen versteuern musst. 335 € würde dich das Auto nur dann kosten, wenn du 100% Steuern zahlen müsstest.
19. Juli 2008 um 16:32 Uhr
Hallo zusammen,
ich habe mir jetzt etliche Beiträge durch gelesen, bin aber irgendwie immer noch nicht ganz dahinter gekommen.
Soll einen Firmenwagen bekommen bei 1% 350€
Jahresgehalt liegt bei 40.000 €
Km Whg. -> Arbeitsstätte 22Km einfache Fahrt
Privat gefahrende Km-Leistung liegt bei 12.000Km
Firmlich gefahrende Km-Leistung bei ca. 30.000Km
1. habe das noch nicht so ganz mit mit den 0,03% begriffen.
2. habe ich gehört das wenn ich länger als 48 Tage im Büro bin, müsste ich statt 1% 2,5% versteuern.
Kann mir da einer weiter helfen, wenn das so ist dann wäre ich ja richtig gestraft.
Gruß
Justen
20. Juli 2008 um 09:43 Uhr
Hi Justen,
also
du rechnest auf dein jetziges BRUTTO Gehalt einfach folgendes drauf:
3333 (40.000:12) + 350 (1% v. Kauf) + 231 (0,03% vom Kauf mal Kilometer) = 3914 Gesamtbrutto
hier werden jetzt Steuern und Versicherung abgezogen macht Netto = ? richtet sich nach Kinderzahl, Steuerklasse und so weiter….musst du mal bei Nettolohnrechner. de eingeben dann siehst du´s genau.
Dann rechnest du die beiden Beträge wieder runter und hast dein neues Nettogehalt.
So zumindest ist die steuerliche Vorgabe vom Finanzamt.
Jetzt kann dein Chef aber noch ein drauflegen, er kann sage, ok das ist alles was du machen musst oder er sagt, ich will von dir auch noch was haben.
ist Verhandlungssache.
22. Juli 2008 um 21:35 Uhr
Hallo Max,
Danke für die ausführliche Antwort. Das habe ich jetzt geschnallt. Hast du mal was vom Punkt 2 gehört, was ich da mal angesprochen. Mit den 48 Tagen?
Und mein Chef kann wirklich auch noch sagen, ok ich will auch noch einen gewissen Satz von dir haben, weil du den Wagen auch Privat nutzt!?
Gruß
Justen
10. August 2008 um 13:52 Uhr
Hallo,
ich bräuchte auch mal einen nützlichen Tipp!
Ich habe seit diesem Jahr einen Firmenwagen. Ich führe ein Fahrtenbuch und mir werden monatlich Euro 300,00 von meinem Nettogehalt für das Auto abgezogen. Auf der Lohnabrechnung wird dieses als “anteilige Kilometerpauschale” bezeichnet. Dafür darf ich den Firmenwagen natürlich privat nutzen etc.! Meine Fragen wären:
1. Wieviel km darf ich im Jahr privat mit dem Auto fahren, damit ich beim Lohnsteuerjahresausgleich noch eine Steuererstattung bekomme und nicht noch etwas nachzahlen muß?
2. Die gleiche Frage gilt für den Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück ?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
10. August 2008 um 21:24 Uhr
Ergänzungen zu Kommentar Max vom 20.7.08
Das mit dem Beispiel ist gut erklärt. Folgende Ergänzungen/Erweiterungen noch:
…Dann rechnest du die beiden Beträge wieder runter und hast dein neues Nettogehalt.
D.h. (GWV = geldwerter Vorteil)
3914 € Brutto
- 380 € (minus GWV 1 % vom Kaufwert)
- 231 € (minus GWV 0,03 % v.Kaufw.*km Whng/Arbeit)
- 92,76 € (minus Mwst auf GWV:
(350€ +231 €)/119 x 19 % Mwst = 92,76 €
= 3.672,24 € netto (Auszahlung an Arbeitnehmer)
So ist es richtig gerechnet.
Manchmal weiß der Arbeitgeber jedoch nicht die Regelung, dass er GWV auch noch versteuern muß.
Jeder muß für sich selbst entscheiden, ob er den Hinweis/Tip gibt oder nichts sagt. Bei “Klappe halten” kann kann es dann jedoch sein, dass, wenn der AG es doch einmal merkt, mann dann nachzahlen muß.
22. August 2008 um 13:57 Uhr
Caesar, so stimmt das aber nicht.
3914 Euro
-380 € (minus GWV 1 % vom Kaufwert)
- 231 € (minus GWV 0,03 % v.Kaufw.*km Whng/Arbeit)
- 92,76 €
Erst werden doch die Sozialvericherungsbeträge und die Lohnsteuer in Abzug gebracht und vom Netto
dann diese Abzüge vorgenommen
16. September 2008 um 21:26 Uhr
Hallo!
Ist es richtig, dass man mit einem Firmen-KFZ auch mehr KV-Beitrag zahlen muss?
Pasko
30. September 2008 um 10:39 Uhr
Hallo!
Mein Mann bekommt 1% 190€ erst drauf und nach der Versteuerung wieder abgezogen. Und er arbeitet
jeden Sa. ca. 5Stunden ohne Endgeld. Der Arbeitgeber sagt der Sa. Dienst ist für die pivate
Nutzung. Ist das ok?
30. September 2008 um 17:06 Uhr
Wenn er den Ausgleich für den geldwerten Vorteil erst ausbezahlt bekommt, wird er sich ggf. an anderer Stelle einen Anteil anrechnen lassen müssen.
Hört sich aber trotzdem komisch an. Wahrscheinlich würde er (abhängig vom Stundenverdienst) mit der 1%-Regelung ohne Samstagsarbeit besser fahren. Aber ich glaube, dass ich das auch noch gar nicht so richtig verstanden habe, wo was draufkommt und wieder abgezogen wird.
30. September 2008 um 22:48 Uhr
Mit den 190€ die 1% meine ich 1% vom Neuwert des Autos. Diese Regelung ist auch ok es geht mir nur
um diesen Samstag Dienst der ohne Endgeld verrichtet werden soll, zum Ausgleich für die privatnutzung das Autos.
1. Oktober 2008 um 08:44 Uhr
Vielleicht kann er auf Firmenkosten noch tanken und verfährt davon was privat?
1. Oktober 2008 um 11:24 Uhr
Es ist völlig egal welche Art von “Zuzahlung” der Chef verlangt. Manche zahlen pauschal nochmal was drauf zusätzlich zu den 1% (vergiss nicht 0,03% pro Kilometer von Zuhause zur Arbeit!!).
Bei euch ist es halt der Samstag ohne Bezahlung.
Machbar ist da vieles.
1. Oktober 2008 um 14:23 Uhr
@Konni: Das ist ausgemachter Unsinn, was der Chef da treibt. Wenn ihr das Auto als geldvertenden Vorteil versteuert, dann impliziert das die private Nutzung.
Fraglich ist sicherlich, der Umfang der privat zu fahrenden Kilometer. Diese können natürlich irgendwie verabredet werden. U.a. auch als Samstagsarbeit.
Hier solltet ihr zwingend mal einen Steuerberater oder Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Wenn ihr die Arbeit am Samstag nicht wollt, dann muesst ihr eben auf die private Nutzung des Fahrzeugs verzichten, in dem Fall spart ihr aber auch den geldwertenden Vorteil.
Der heisst nämlich so, weil der Arbeitnehmer einen Vorteil erhält, der nicht in Form von Geld fliesst. In Eurem Fall ist der Vorteil ja schon sehr fraglich, weil noch eine zusätzliche Leistung Eurerseits erforderlich ist.
3. Oktober 2008 um 22:24 Uhr
Firmenwagen sind absolutes Neuland fuer mich und nach Durchsicht aller Kommentare ist mir das ganze einfach immer noch nicht so klar.
In meinen Vertragsunterlagen steht nun folgendes:…. Der Mitarbeiter zahlt grundsaetzlich 1% des Bruttolistenpreises als Eigenteil zu dem Leasingfahrzeug zu. Aufgrund der z.Zt. geltenden steuerlichen Behandlung von Dientsfahrzeugen entfaellt dadurch die Versteuerung von 1% des Bruttolistenprises als geldwerter Vorteil”.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, muss ich bei einem Auto im Wert von angenommen Euro 40,000, monatlich Euro 400 bezahlen (plus geldwerter Vorteil Kilometer) Ist das der Betrag der in meiner Gehaltsabrechnung zum Abzug kommt. Wird das vor Steuern oder nach Steuern abgezogen? Helft mir auf die Spruenge… DANKE
9. Oktober 2008 um 01:17 Uhr
Die 1% sind für mich klar und die 0,03% sind es auch. Mit Steuerklasse 1 muss ich demnach bei ca 50 Km zur Arbeit jeden Tag ziemlich genau 1000 Euro pro Monat Geldwert versteuern. Soweit so gut und teuer.
ICH gehe damit davon aus, dass am Ende des Monats mein geldwerter Vorteil durch die private Nutzung von mir “ausgeglichen” ist.
Demnach reiche ich, wie jeder andere Arbeitnehmer, beim Lohnsteuerjahresausgleich meine KM zur Arbeit * Arbeitstage ein.
Das hat mein Finanzamt abgelehnt, nach meinem Einspruch haben die es akzeptiert mit folgender Einschränkung: die Pauschale Versteuerung, die mein Arbeitgeber geleistet hat, rechnen die gegen, so dass nur 500 Euro stehen bleiben, anstatt 3800 Euro. Hier meine Frage: ist das Korrekt? mir leuchtet nicht ein, warum diese Pauschalversteuerung gegengerechnet wird…kann mir das jemand verständlich erklären, oder aber mir Recht geben?
20. Oktober 2008 um 08:07 Uhr
Ich hab das was gefunden, vielleicht hilft’s ja bei der überschlägigen Berechnung. http://firmenwagenrechner.spiegel.de/
7. November 2008 um 16:50 Uhr
Jetzt hats mich auch getroffen und ich weis nicht
weiter.
Firma mietet Leihwagen an. Zahlt 490 € pro Monat mit 4000 Km pauschal.
Ich fahr damit auf Montage mit weiteren Kollegen.
Teilweise halte ich die KM Leistung nicht,werd immer zur Kasse gebeten,ich würde ja auch privat fahren.Trotz Fahrtenbuch,nun soll wohl eine 1% Regelung greifen und ich soll wohl was bezahlen.
genau weis ich aber nicht auser ich hab Netto weniger.
9. November 2008 um 02:11 Uhr
Ich denke die 1% Regelung +0,03 % sind nun klar. Es gibt ja hier Rechenbeispiele und Erklärungen genug.
Ansonsten einfach mal googeln nach 1% Regel.
Fakt ist, diese Regelung ist, neben der möglichen Option “Fahrtenbuch”, gesetzlich vorgeschrieben.
Warum?
Geldwerter Vorteil = FIKTIVE Gehaltserhöhung! Diese will wohl besteuert werden, genauso wie eine “richtige” Gehaltserhöhung auch.
Dahinüber hinaus kann der Arbeitgeber sich natürlich einen Ausgleich für die ihm, durch den Arbeitnehmer, verursachten Kosten erstatten lassen, welche ja zwangsläufig durch die private Nutzung des Dienstwagens entstehen.
Reinigung, Tanken, Versicherung, Reparatur, Wertverlust usw.! Ob dies in Form einer Pauschale, Kilometerpauschale oder Mehrarbeit erfolgt, ist prinzipiell mal Wurscht, sollte aber vertraglich geregelt sein.
Denn vergesst nicht: Der Dienstwagen ist eigentlich für Dienstfahrten gedacht. Die Privatfahrten sind nur ein Zubrot und eine Kannbestimmung. Der “Normalfall” wäre, sich vom Chef oder Finanzamt eine Kilometerpauschale von 0,30 € für jede Dienstfahrt mit dem eigenem Fahrzeug wiederzuholen.
Nun sollte sich jeder mal vor Augen halten wie er denn besser “fährt”.
Vorteile AN:
-keine laufenden Kosten
-kein Wertverlust (immens bei neuen Fahrzeugen)
-ständig ein neuwertiges Fahrzeug/kein Ärger
-kein Papierkrieg mit Fahrtenbüchern/Chef/FA
Vorteile AG:
-Abschreibung der Karre, somit Steuerminderung
-Keine Unkosten für Papierkrieg
-Keine Lohnnebenkosten für die “Gehaltserhöhung” in Form des Dienstwagens im Gegensatz zu einer normalen Gehaltserhöhung.
Wie ihr nun besser fahrt kommt darauf an wie viele Kilometer ihr privat fahrt. Aber bei mehr als 30%, brauch man den Taschenrechner schon fast nicht mehr bemühen. Und es wird kaum einen Chef geben der lieber die Fahrtenbuchmethode akzeptiert. Dazu müsste er euch alle Kosten für das Fahrzeug offen legen, damit ihr euren Privatanteil bezahlen könnt. Allein der Aufwand….
Und beim Vergleich “eigenes Fahrzeug/Dienstwagen” nicht versuchen Äpfel mit Birnen zu Vergleichen.
Also den 89iger Polo mit nem neuen A3 oder ähnliches.
Ich habe keinen Dienstwagen und bin neidisch
Wer also schon so ein Glück hat….
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28. Dezember 2008 um 18:02 Uhr
Ich habe da auch mal eine Frage!
Werden alle KFZ gleich behandelt? In meinem Fall ist das ein Kastenwagen mit Werkstattausrüstung und LKW-Zulassung. Ich bin somit in der privaten Nutzung stark eingeschränkt, da nur 2 Sitzplätze und nur zum Teil nutzbarer Laderaum. Ich hatte früher einen PKW-Kombi den ich auch in vollen Umfang nutzen konnte (wie Fahrten mit der Familie). Ich fühle mich da eigentlich sehr benachteiligt, da das Auto auch noch teurer ist wie das frühere. Danke für eure Antworten!
Thomas
9. Januar 2009 um 12:50 Uhr
Ich hab auch eine Frage:
Also, den geldwerten Vorteil habe ich nach 1 % Regelung berechnet, ergibt einen geldwerten Vorteil von 412,72 €.
Jetzt kann ich den ja mindern, einmal haben mein Chef und ich vereinbart, dass ich pauschal 100,00 € zahle für die Privatnutzung. Dann werden ja auch die Fahrten Wohnung-Arbeit pauschal versteuert (bei mir 18 km x 0,30 € x 15 Tage), ergibt 81,00 €.
Verbleibt ein geldwerter Vorteil von 231,72 €.
Also folgende Berechnung:
Gehalt + 231,72 € = Bruttolohn, hiervon Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge
die 81,00 € werden pauschal versteuert.
Der geldwerte Vorteil wird ja vom Nettolohn wieder “abgezogen”. Jetzt sagt mein Chef, dass ich auch die 81,00 € abziehen muss. Aber wieso? Kann mir von Euch das einer sagen?
12. Januar 2009 um 16:43 Uhr
Hallo zusammen und vielen Dank für die vielen interessanten Infos.
Ich fahre seit vielen Jahren Dienstwagen, allerdings war bisher mein privater Anteil höher als der Geschäftliche. Dies ändert sich jetzt aber, da ich in den Außendienst gewechselt habe.
Jetzt kommt noch das Besondere bei unserer Firma: Der Dienstwagen ist zur privaten Nutzung überlassen (1 %-Regel usw. – alles klar), aber der Arbeitnehmer (also ich) kommt für ALLE laufenden Kosten außer Abschreibung/Leasung, Steuer und Versicherung auf, d.h.: Sprit, Wartung, TÜV, Reifen, Wäschen usw. Dafür erhalte ich für ALLE gefahrenen km (auch für die Privaten) pauschal 0,15 EUR/km Kilometergeld. Dieses km-Geld erscheint in der jeweils folgenden Gehaltsabrechung wieder als zu versteuerndes Einkommen (abzüglich der km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, was aber jetzt wegen AD-Tätigkeit entfällt).
Meine Fragen:
- Liegt hier eine Doppelbesteuerung vor (1%-Regel und zusätzliche Versteuerung des km-Geldes)?
- wie kann ich im Rahmen der Einkommensteuererklärung das Maximum “herausholen”? Ich habe in der Vergangenheit hier eine Möglichkeit gehabt, bin jetzt aber umgezogen und weiß sowieso nicht, was “rechtens” ist. Auch meine Kollegen mir Dienstwagen hatten sogar beim gleichen Finanzamt unterschiedliche “Ergebnisse” erzielt.
Danke vorab für Eure Hilfe
26. Februar 2009 um 22:32 Uhr
Kann ich bei Nutzung eines Firmenwagens bei meiner Steuererklärung die Kilometerpauschale zw. Wohnung und Arbeit geltend machen. Wenn ja benötige ich Fakten, denn 2007 wurde mir dies auf Grund der Nutzung eines Firmenwagens Privat, abgelehnt. Danke für eure Hilfe
2. April 2009 um 12:03 Uhr
Hallo Zusammen,
jetzt habe ich mal ein Frage zu dem Thema.
Ich habe mich über diese 1% Regel informiert. Die habe ich auch verstanden.
Mein Arbeitgeber rechnet es aber irgendwie anders und zwar.
1. Bruttogehalt-Geldwerte vorteil= neue Summe
2. neue Summe-Lohnsteuer-Sozailabgabe= netto
3. netto-Geldwert vorteil=auszahlung
Ist das so richtig? Ich dachte immer, dass es so gerechnet wird:
1. Bruttogehalt+Geldwerte vorteil= neue Summe
2. neue Summe-Lohnsteuer-Sozailabgabe= netto
3. netto-Geldwert vorteil=auszahlung
Irgenwie hat man mir erzählt, dass es damit zusammen hängt, wenn ich kein Firmenwagen mehr habe bzw es mir weggenommen wird (warum auch immer), es sich irgenwie was mit meinem Gehalt zu tun hat. Das versteh ich aber nicht so ganz. Wenn ich kein Firmenwagen mehr habe, dann bleibt doch mein altes Bruttogehalt, oder nicht?
Wäre nett wenn mir das vielleicht jemand erklären könnte.
Gruß
15. Juni 2009 um 00:11 Uhr
Hallo,
ich bin momentan arbeitslos. Ein potenzieller neuer Arbeitgeber hat mir angeboten ein Bruttogehalt von 2800€ …und als ich nach den Spritkostenerstattung oder ähnliches gefragt habe (wegen 60km Arbeitsweg), sagte er das ich nach einen halben Jahr einen Firmenwagen bekommen könnte….er dann aber nicht mehr 2800€ bezahlen könnte, sondern nur noch 2600€, weil er die Leasingkosten nicht komplett tragen will.
Sprit-und Reperaturkosten und sonstiges zahlt doch in der Regel dann der Arbeitgeber, das habe ich leider nicht nachgefragt.
Angenommen ich würde einen Firmenwagen mit Wert 20000€ bekommen, müsste ich 1% also 200€ und 0,03%*60km also 360€ – Gesamt also 560€ als Geldwerten Vorteil eintragen ?!
Das heisst laut
http://www.sueddeutsche.de/job.....rsicht/12/
netto noch 1271€ im Portmonaie….?!
wenn ich auf den Firmenwagen verzichte und nehme die 2800€ habe ich netto 1676€ – das sind knapp 400€ mehr ?
wenn ich aber
- im Falle ohne Firmenwagen nach Spritkosten(ca 350€)
- oder im Falle mit Firmenwagen
mind. 1500€ im Portmonaie haben muss, würde ich auf den Arbeitsplatz verzichten und weitersuchen bzw mich auf kurz oder lang selbstständig machen.
Wenn ich den Firmenwagen nehmen würde könnte ich allerdings die 0,03% als Werbungskosten ansetzen, oder? Also 12×360€ = 4320€ ergibt in meinem Fall eine Rückerstattung bei der Lohnsteuererklärung von ca 1200-1400€….die würde ich aber auch bekommen wenn ich mit dem eigenenen Fahrzeug fahre durch die Pendlerpauschale….
Habe ich das von der Berechnung mit dem Firmenwagen so richtig?
Und ein Firmenwagen ist in meinem Fall kein grosser Vorteil ausser das ich keine Reparatur- und Wartungskosten hätte und einen Neuwagen fahren würde statt meines eigenen älteren Modell´s.
Nur wenn ich einen Firmenwagen nehme, wohin mit meinem alten, verkaufen? (in der heutigen Zeit) wenn ich dann entlassen werde oder kündige stehe ich ohne Auto da und brauch Geld für Ersatz….
28. November 2009 um 10:45 Uhr
muss ich die km auch bestwuern wenn ich gar nciht zur arbeitsstelle hin muss? sondern nur von zuhause ins Verkaufsgebiet?
2. Dezember 2011 um 19:11 Uhr
Hallo, auch mein boss hat mir einen einen kleinen C1 angeboten 10.000 Euro neu.
Er möchte gerne von mir 100 Euro brutto das sind 1 % ich habe 14 Kilometer am tag zur Arbeit aber was kostet mich das auto dann Netto. Ich danke für eine antwort.
6. Dezember 2011 um 21:28 Uhr
Das musst Du Dir selbst ausrechnen. Das hängt ja von deinem Bruttogehalt ab.