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Wurzelspitzenresektion (III)

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wurzelspitzenresektion 10 Tage nach meiner Wurzelspitzenresektion war ich nun gestern wieder bei meiner Zahnärztin. Das war auch wirklich Zeit, denn diese blöden Fäden haben angefangen, mich mürbe zu machen. Ständig piekste was von innen gegen die Wange. Auch muss man mal festhalten, dass diese Mundspülung jeden Abend vorm Zubettgehen eine ziemlich ekelige Angelegenheit ist. Schmeckt dann am Abend so, wie nach einer durchgezechten Nacht aufzuwachen – kein Wunder also, dass ich mich morgens immer leicht verkatert gefühlt hatte.

Das Fädenziehen selbst war ziemlich unspektakulär. Mal davon abgesehen, dass sie mir insgesamt 6 Fäden aus dem Mund geholt haben. Anfang August geht es dann weiter mit der Behandlung. Soweit das möglich ist, werde ich wohl irgendwann einen Titanstift in meine Zahnruine bekommen, auf den dann eine Krone gesetzt wird. Ich halte Euch selbstredend auf dem Laufenden.

Aber dafür kann ich jetzt wieder ganz unbeschwert mein Schwiegersohnlächeln aufsetzen und völlig unbeschwert Essen. Prima. Zur Feier des Tages gab es als Prophylaxe noch eine professionelle Zahnreinigung. Entgegen den sonst eher scherzhaften Erlebnissen beim Zahnarzt, hat mich diese Zahnbürste zT so am Gaumen gekitzelt, dass ich anfangen musste zu lachen. 33 Euro kostet der Spass – nichts was man sich täglich leisten kann.

Der Zahnärztin hatte ich einen Ausdruck des Photos mitgebracht. Die war ganz aus dem Häuschen wegen der Qualität und hat mich gefragt, ob ich vielleicht gegen Bezahlung hin und wieder mal eine OP von ihr zu Dokumentationszwecken photographieren würde. Huch! Solange diese OPs nicht in meinem Mund stattfinden, kann man durchaus drüber reden. Man müsste dann nur über die Verwertungsrechte reden, denn hey – wäre das nicht eine Art von Premium-Content, den hier alle zu schätzen wüssten?

5 Kommentare

  1. Kleiner Tipp:

    Jedenfalls die Zahnärztin dürfte diese nicht – insbesondere nicht auf ihrer Website -verwenden, weil sie damit gegen § 11 Heilmittelwerbegesetz verstieße:

    § 11

    (1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden

    1.

    3.
    mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf,

    4.
    mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels,

    5.
    mit der bildlichen Darstellung

    a)
    von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden,

    b)
    der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung,

    c)
    des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder an seinen Teilen,

    http://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__11.html

    Alle Ärztekammern – insbesondere aber Zahnärztekammern – verstehen hier überhaupt keinen Spaß.

    P.S.: Weiterhin gute Besserung

  2. Danke für dei Genesungswünsche und die Belehrung. Wenn ich sie richtig verstanden habe, dann ging es ihr aber eher um die Dokumentation der OPs zu Schulzwecken oder wissenschaftliche Beiträge oder sowas. Meine Zahnärztin hat auch gar keine Homepage.

  3. Mein Hinweis sollte keinesfalls arrogant belehrend wirken, sondern nur verhindern helfen, dass die Zahnärztin unerwartete Probleme bekommen könnte.

    Bei der Aufnahme von Fotos zu Dokumentationszwecken bedarf es natürlich der nachweisbaren – am besten schriftlich dokumentierten – Einwilligung der behandelten Personen.

    Zu einer wirksamen Einwilligung gehört auch die Angabe des geplanten Verwendungszwecks, da dies andernfalls unwirksam ist.

    Übrigens kann man mich gerne – wie im Internet und unter Macianern üblich – duzen.

    In Mac-Foren kennt man mich als counselor bzw. macviser.

  4. Oh, ich meinte „Belehrung“ durchaus nicht negativ. Ich werde ihr die rechtliche Lage schildern bei meinem nächsten Besuch.

  5. Ich glaube auch nicht, dass die Fotos einen besonders positiven Werbeeffekt hätten, wenn sie so ähnlich wie das erste rüberkommen…

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