Blogger verdienen nach meiner Ansicht nicht den Schutz des Artikel 5 [ des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ].
Zitat des Tages
20. Juni 2007 | 3 Kommentare
20. Juni 2007 | 3 Kommentare
Blogger verdienen nach meiner Ansicht nicht den Schutz des Artikel 5 [ des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ].
20. Juni 2007 um 13:18 Uhr
schöner link, der letzte, hihi
20. Juni 2007 um 17:36 Uhr
Ich nehme ja an, der Mann meinte eigentlich nur die „Gewährleistung der Berichterstattung durch Presse und Rundfunk“. Aber als Journalist ist es nunmal schwierig, sich klar auszudrücken. Er kann ja nicht ahnen, dass ihm jemand zuhört und dann auch noch im Grundgesetz nachschaut.
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