Photographieren an sich ist ja schon keine leichte Sache. Bilder ins Netz zu stellen, ist heutzutage hingegen nur noch ein gucken. Doch da gibt es ja schon ein paar rechtliche Stolpersteine. Im Law-Blog kann man sich in einer neunteiligen Serie schlaulesen:
1: Recht am Bild
2: Bearbeiterrechte, Urheberrechtsvermerke
3: Inhaber und Inhalt der Rechte
4: Urheberpersönlichkeitsrecht und Schranken
5: Ansprüche des verletzten Fotografen
6: Anspruchsgegner und Durchsetzung
7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen
8: Wann ein Bildnis vorliegt
9: Die Einwilligung des Abgebildeten
[ Dank an und via jot*be ]