Nach dem ich neulich mein ‚puutes Powerbook zu einem Gutachter gebracht hatte, habe ich anschließend die Versicherung auf die mir entstanden Fahrtkosten hingewiesen und angefragt, wie es denn jetzt weitergeht bzw. welcher Preis/Wert mir ersetzt wird.
Heute lag dann ein Schreiben der Versicherung in meinem Briefkasten (also das Ding, was am Haus festgeschraubt ist – ja, so ein Ding habe ich auch):
[bla bla] Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist nicht der Neu- sondern nur der Zeitwert der beschädigten Sache ersatzpflichtig. Liegen die Reparaturkosten über dem Zeitwert könnten wir eine solchen nicht zustimmen. Auch wäre ggf. ein Restwert in Anrechnung zu bringen. [bla bla]
Na danke. Heisst also, ich bekomme vermutlich nicht mal eine Reparatur bezahlt, die ja preislich bei 1.500 Euro lag, sondern maximal den Zeitwert der Sache (tippe mal grob auf ~ 1.000 €). Davon ziehen sie mir dann auch noch den Restwert ab. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass ich mal wieder der Dumme bin …
5. Mai 2005 um 09:16 Uhr
Klingt blöde, ist aber genau so. Wenn die Reparatur teurer als der Restwert ist, liegt der berühmte wirtschaftliche Totalschaden vor.
Aber der Dumme bist du deswegen nicht. Der Gesetzgeber hat es so gewollt, und wenn man nachrechnet, ist das insgesamt in Ordnung.
6. Mai 2005 um 21:55 Uhr
Hat ich mal mit meinem Auto. Bei meinem Auto war der Auspuff abgefallen und die Reparatur wäre teurer als der Restwert gewesen.