In den USA sorgt derzeit ein Rechtsgutachten aus dem Justizministerium für Furore.
Lt. Duden: Furore, die; – od. das; -s [ital. (far) furore = Begeisterung (erwecken), eigtl. = Wut, Raserei]: Aufsehen: F., weiß …
In dem Papier heißt es, Folter von Terrorverdächtigen, die außerhalb der US-Grenzen festgehalten würden, "könne eventuell gerechtfertigt" sein.
Da frage ich mich doch, was den Unterschied macht, ob man sie innerhalb oder ausserhalb der Usa foltert …
Zudem stellt das Gutachten laut Informationen der "Washington Post" die grundsätzliche Gültigkeit von Anti-Foltervereinbarungen in Frage. Internationale Folterverbote "könnten verfassungswidrig sein", wenn sie im Kampf gegen den Terrorismus auf Befragungen angewendet würden, zitiert die Zeitung aus dem Gutachten.
Nene, ist klar. Internationale Vereinbarungen gelten doch sowieso nur international und nicht und nie für die Usa.
Sollte ein US-Beamter beispielsweise einen im Ausland inhaftierten Terrorverdächtigen foltern, "täte er dies, um weitere Anschläge des Al-Kaida-Netzwerkes in den USA zu verhindern", berichtet die "Washington Post" weiter. Die nicht namentlich genannten Autoren des Gutachtens rechtfertigten das Vorgehen mit dem Recht auf Selbstverteidigung.
Das Mittelalter war ja auch ne schöne Zeit, wie wäre es denn mal wieder mit ein paar lustigen Hexenverbrennungen? Sowieso, das Mittelalter hat die Usa ja nie selbst erlebt, wieso nicht nachholen?